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Zollabfertigung

Zollabfertigung: Alle Formalitäten, die anfallen, wenn Waren die Zollgrenze der EU verlassen oder in sie eingeführt werden, von der Zollanmeldung bis zur Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer.

Sobald Ware die EU verlässt oder in die EU kommt, will der Zoll Bescheid wissen: Was wird befördert, wie viel ist es wert, woher stammt es?

Die Zollabfertigung umfasst alle Schritte, bis die Ware ausgeführt oder für den freien Verkehr in der EU freigegeben ist. Sie kostet Zeit und Geld und gehört deshalb in jede Ausschreibung für Transporte über die EU-Grenze.

Ausfuhr und Einfuhr

Ausfuhr Einfuhr
Anlass Ware verlässt die EU Ware kommt in die EU
Anmeldung Elektronische Ausfuhranmeldung, in Deutschland über ATLAS Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr
Kosten Meist nur die Abfertigungsgebühr des Dienstleisters Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Abfertigungsgebühr
Ergebnis Ausgangsvermerk als Nachweis für die steuerfreie Ausfuhr Freigabe der Ware

Was für die Abfertigung nötig ist

  • EORI-Nummer des Unternehmens
  • Zolltarifnummer jeder Ware, sie bestimmt den Zollsatz
  • Handelsrechnung mit Warenwert und Lieferbedingung
  • Ursprungsnachweis, wenn Zollpräferenzen genutzt werden sollen
  • je nach Ware Genehmigungen, etwa für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Wer erledigt die Zollabfertigung?

Die vereinbarten Incoterms regeln, wer welche Abfertigung übernimmt. Bei EXW muss der Käufer sogar die Ausfuhr im Land des Verkäufers erledigen, was in der Praxis oft Probleme macht.

Bei DDP übernimmt der Verkäufer auch die Einfuhr im Zielland. In der Praxis erledigen meist Spediteure oder spezialisierte Zolldienstleister die Anmeldung im Auftrag des Unternehmens.

Zollabfertigung in der Ausschreibung

Spediteure berechnen die Abfertigung meist als Pauschale je Zollanmeldung, oft mit Aufschlag je zusätzlicher Warenposition. Fragen Sie diese Kosten getrennt von der Fracht an. Nur so erkennen Sie, ob ein günstiger Frachtpreis über hohe Abfertigungsgebühren wieder ausgeglichen wird.

Zollabfertigung mit eFrexx

In eFrexx legen Sie in der Gebotsstruktur fest, welche Zusatzleistungen die Spediteure angeben müssen, etwa die Zollabfertigung im Export und im Import. Alle Angebote enthalten so dieselben Positionen und lassen sich eins zu eins vergleichen.

Häufige Fragen

Brauche ich innerhalb der EU eine Zollabfertigung?

Nein. Im EU-Binnenmarkt gibt es keine Zollgrenzen. Zollabfertigung fällt bei Sendungen in Länder außerhalb der EU an und bei Sendungen von dort, zum Beispiel in die Schweiz, nach Großbritannien oder nach Norwegen.

Was ist eine EORI-Nummer?

Eine Kennnummer für Unternehmen, die mit Ländern außerhalb der EU handeln. Ohne sie ist keine Zollanmeldung möglich. In Deutschland wird sie beim Zoll beantragt.

Wer übernimmt die Zollabfertigung?

Viele Unternehmen beauftragen ihren Spediteur oder einen Zolldienstleister. Wer die Kosten trägt und wer die Abfertigung im Export und im Import verantwortet, legen die vereinbarten Incoterms fest.