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ADR (Gefahrgut auf der Straße)

ADR (Gefahrgut auf der Straße): Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung, Papiere und Ausrüstung bei Gefahrguttransporten.

Farben, Lacke, Batterien, Reinigungsmittel oder Gase: Viele Güter aus Industrie und Handel gelten im Transport als gefährlich. Für sie gelten auf der Straße die Regeln des ADR, des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Es wird alle zwei Jahre aktualisiert und verpflichtet alle Beteiligten, vom Versender über den Verlader bis zum Frachtführer.

Was regelt das ADR?

Jeder gefährliche Stoff hat eine UN-Nummer und gehört zu einer von neun Gefahrklassen. Daraus ergibt sich, wie er verpackt, gekennzeichnet und befördert werden muss.

Klasse Gefahr Beispiele
1 Explosive Stoffe Feuerwerk, Munition
2 Gase Druckgasflaschen, Spraydosen
3 Entzündbare flüssige Stoffe Lacke, Lösungsmittel, Kraftstoffe
4.1 bis 4.3 Entzündbare feste und selbstentzündliche Stoffe Streichhölzer, bestimmte Metallpulver
5.1 und 5.2 Entzündend wirkende Stoffe, organische Peroxide Bestimmte Dünger, Härter
6.1 und 6.2 Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe Pflanzenschutzmittel, Laborproben
7 Radioaktive Stoffe Medizinische Isotope
8 Ätzende Stoffe Säuren, Laugen
9 Verschiedene gefährliche Stoffe Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe

Der Versender muss das Gut richtig einstufen und dem Frachtführer die nötigen Angaben machen, etwa im Beförderungspapier. Der Frachtführer stellt ein geeignetes Fahrzeug, die vorgeschriebene Ausrüstung und einen geschulten Fahrer.

Die 1000-Punkte-Regel

Für kleinere Mengen gibt es Erleichterungen. Jeder Stoff gehört zu einer Beförderungskategorie, und jede Kategorie hat einen Faktor. Die Menge wird mit dem Faktor multipliziert. Bleibt die Summe aller Stoffe auf dem Fahrzeug bei höchstens 1000 Punkten, entfallen unter anderem die orangefarbenen Warntafeln und die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers.

Beispiel mit erfundenen Zahlen: Ein Lkw lädt 200 Liter eines Lacks der Beförderungskategorie 3 und 100 kg eines Stoffs der Beförderungskategorie 2.

Stoff Rechnung Punkte
Lack, Kategorie 3 200 × 1 200
Stoff, Kategorie 2 100 × 3 300
Summe 500

Die Summe liegt unter 1000 Punkten, die Erleichterungen gelten. Kämen 200 kg eines Stoffs der Kategorie 2 dazu, wären es 1100 Punkte, und der Transport bräuchte die volle Gefahrgutausstattung.

Gefahrgut in der Ausschreibung

Nicht jeder Spediteur fährt Gefahrgut, und wer es fährt, berechnet oft einen Zuschlag. Geben Sie deshalb schon in der Ausschreibung an, um welche Klassen und UN-Nummern es geht, in welchen Mengen und ob die 1000-Punkte-Regel greift. Nur dann sind die Angebote vollständig und vergleichbar.

Gefahrgut mit eFrexx

In eFrexx nehmen Sie die Angaben zum Gefahrgut in die Ausschreibung auf, damit alle Bieter von denselben Voraussetzungen ausgehen. In der Gebotsstruktur legen Sie fest, ob ein Gefahrgutzuschlag getrennt ausgewiesen wird. So vergleichen Sie am Ende den vollständigen Preis.

Häufige Fragen

Wofür steht ADR?

Für den französischen Namen des Übereinkommens: Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route. In Deutschland gilt das ADR auch für rein nationale Transporte.

Braucht jeder Fahrer für Gefahrgut einen ADR-Schein?

Nicht immer. Bleibt die Menge unter den Grenzen der sogenannten 1000-Punkte-Regel, entfallen einige Pflichten, darunter die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers. Eine Unterweisung und bestimmte Ausrüstung bleiben trotzdem vorgeschrieben.

Gilt das ADR auch für Bahn, See- und Luftfracht?

Nein, jeder Verkehrsträger hat ein eigenes Regelwerk: RID für die Bahn, IMDG-Code für die Seefracht und die IATA-Gefahrgutvorschriften für die Luftfracht. Die Einstufung der Stoffe ist weitgehend gleich.